Katalog-Nr.: 364
Freitag 13.12.2024 ab 15:00 Uhr
Auktion-Nr.: 225
Artikel-Nr.: 225-51-47
Silber
Nr. 364 - Zwei Apostellöffel
Laffe vergoldet, Griff mit Apostel verziert, gepunzt, England, Anfang 20.Jh.
Limitpreis 30,00 €
Lieferbedingungen
Die Liefer- und Versandkosten berechnen wir nach Aufwand.
Sie berechnen sich nach Gewicht, Größe, Verkaufspreis und Verpackungsaufwand.
Pakete, die die Maße 60 cm x 60 cm x 120 cm überschreiten werden zusätzlich mit 25,- € Sperrgut-Zuschlag berechnet.
Mobiliar ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
Den Transport von Möbel und sperrigen Gegenständen hat der Bieter selbst zu organisieren. Eine Lieferung kann jedoch im Einzelfall durch eine Spedition organisiert werden. Die Preise werden dabei von der gewählten Spedition vorgegeben.
Da der Verkaufspreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, können aus versicherungstechnischen Gründen die Versandkosten erst im Nachhinein berechnet werden. Das Auktionshaus Lux behält sich vor, empfindliche Gegenstände deren Versand ein hohes Risiko darstellen, nur nach Absprache mit dem Ersteigerer zu verschicken.
Das Auktionshaus Lux übernimmt grundsätzlich keine Gewährleistung für Versandschäden. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte zur Regulierung ausschließlich an das Unternehmen welches Ihnen die Pakete anliefert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versteigerungen, Einlieferungen und Online Auktionen
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der Versteigerungsgegenstände
a. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie können vor der Versteigerung in der dafür angesetzten Ausstellung besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
b. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen über eine Beschaffenheit gemäß § 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwähnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzüglich 27 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator daraus entstehenden Schäden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer über, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
Einlieferungsbedingungen
(1) Versicherung der Berechtigung des Einlieferers
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer oder vom Eigentümer zum Verkauf ermächtigter Verfügungsberechtigter der zur Versteigerung übergebenen Sachen ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherheitsübereinigung ect.) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung.
(2) Abrechnung
Beträge unter 2.500, - Euro werden binnen vier Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge spätestens 6 Wochen nach Schluss der Versteigerung.
(3) Übereignung an das Auktionshaus
Ist der Gegenstand, auf den sich der Auktionsauftrag bezieht, versteigert, und hat der Ersteigerer den Kaufpreis gezahlt, jedoch den Gegenstand trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, geht das Eigentum an diesem Gegenstand zum Zeitpunkt der Zahlung des Auktionserlöses abzüglich der Versteigerungsprovision an den Einlieferer auf das Auktionshaus Lux über. Die entsprechende dazu erforderliche Übereignungserklärung erteilt der Einlieferer dem Auktionator bereits mit der Auftragserteilung zur Versteigerung.
(4) Der Auftraggeber/Einlieferer übernimmt
a. die Kosten für Transport und ggf. Versicherung des Versteigerungsgutes bis in die Geschäftsräume des Auktionators, ferner für die Rücksendung und ggf. Versicherung des Nichtverkauften; er trägt die Gefahr bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Versteigerungsgegenstandes in den Geschäftsräumen des Auktionators, bei Rückgabe ferner vom Zeitpunkt der Absendung durch den Auktionator an.
b. 27 % des Zuschlagpreises als Entgelt an den Versteigerer.
c. 3,- Euro (je Artikel) für die Versicherung und für die Katalogbeschreibung.
d. Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegenüber dem Käufer an den Auktionator ab.
e. Der Auftraggeber haftet für Mängel des von ihm angelieferten Gegenstandes. Er übernimmt die volle Gefahr für die von ihm bezüglich des zu versteigernden Gegenstandes gemachten Angaben und stellt das Auktionshaus Lux von allen Ansprüchen frei, die seitens Dritter aus Anlass der Versteigerung geltend gemacht werden, insbesondere haftet der Auftraggeber für alle Sach- und Rechtmängel der zur Versteigerung übergebenen Gegenstände. Falls Urheberrechte oder Folgerechte für versteigerte Gegenstände geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber das Auktionshaus Lux von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Das Auktionshaus Lux/Auktionator übernimmt
a. die Katalogisierung des Versteigerungsgutes und die Festsetzung der Schätzpreise,
b. die Kosten der Versicherung des Versteigerungsgutes vom Tage des Eintreffens in den Versteigerungsräumen bis zum Zuschlag oder bis zum Zeitpunkt der Rücksendung an den Auftraggeber,
c. die Kosten für alle mit der Versteigerung zusammenhängenden Werbemaßnahmen,
d. die Einziehung des Versteigerungserlöses, die Übertragung des Eigentums an dem versteigerten Gegenstand sowie die Wahrnehmung aller hiermit zusammenhängender Rechte.
(6) Nicht abgesetzte Gegenstände
a. Der Auktionator ist berechtigt, in der Versteigerung nicht abgesetzte Gegenstände innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Schluss der Versteigerung anderweitig (freihändig) zu verkaufen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die gleiche Vergütung zu zahlen, wie bei einer Versteigerung.
b. Das vom Einlieferer festgelegte Limit ist auch in diesem Falle verbindlich. Ein Verkauf unter Limit erfolgt nur unter Vorbehalt
(7) Unverkäufliche Gegenstände
Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf eines Monats nach Schluss der Versteigerung an den Auftrag gebunden.
Gegenstände, die in mindestens einer Auktion nicht nach den Vorgaben des Einlieferers versteigert werden konnten, sind jedoch jederzeit auf Verlangen des Versteigerers auf eigene Kosten und Gefahren zurückzuholen. Kommt der Einlieferer dieser Verpflichtung nach schriftlicher Aufforderung mit einer Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der Auktionator berechtigt, die ihm zur Versteigerung übertragenen Gegenstände in der nächsten Auktion ohne Limit anzubieten.
(8) Rückzug des Einlieferers
Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, oder kauft er die Sache zurück, so hat er an den Versteigerer 27 % des Schätzwertes sowie die entstandenen Kosten zu zahlen.
(9) Unterschreitung des Limits
Dem Auktionator ist der Zuschlag auf limitierte Nummer freigestellt. Werden 90 % des jeweils festgesetzten Limits erreicht, kann der Auktionator ohne Rückfrage beim Einlieferer den Zuschlag erteilen.
(10) Schriftform bei Änderung
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen Einlieferer und Auktionator bedürfen zu ihrer Wirksamkeit dem ausdrücklichen Hinweis der Abweichung und der Schriftform.
Online-Auktionen
(1) Geltende Vertragsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auktionshaus Lux, nachfolgend Lux genannt, und den Teilnehmern an Online Auktionen über das Auktionshaus-Portal Lot-tissimo.com (nachfolgend Teilnehmer genannt) gelten neben den Bedingungen des Auktionsportals Lot-tissimo.com ausschließlich die nachfolgenden Auktionsbedingungen. Anders lautende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass Lux diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Grundsätze, Sperrung eines Teilnehmers
a. Lux stellt über das Auktionshausportal Lot-tissimo.com seine Webseite auktionshaus-lux.de Teilnehmern zur Abgabe von Geboten im Rahmen einer sogenannten Online-Auktion zur Verfügung.
b. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Teilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Auktionsbedingungen verstößt, kann Lux diesen Teilnehmer sperren sowie dessen Gebote löschen.
(3) Vertragsschluss
a. Bei den auf der Webseite durchgeführten Online-Auktionen handelt es sich um verdeckte Höchstpreisauktionen.
b. Lux bietet Artikel seiner Auftraggeber für Rechnung und im Namen der Auftraggeber an. Dabei legt Lux einen Mindestpreis sowie eine Angebotsdauer fest.
c. Jeder Teilnehmer kann zu einem eingestellten Artikel Gebote abgeben; diese werden den anderen Teilnehmern nicht angezeigt. Ein Gebot erlischt automatisch, sofern ein anderer Teilnehmer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
d. Ein Teilnehmer darf ein abgegebenes Gebot nur zurücknehmen, sofern er dazu gesetzlich berechtigt ist.
e. Nach Ablauf der Angebotsdauer kommt zwischen dem Auftraggeber sowie dem Teilnehmer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ein Vertrag über den eingestellten Artikel zu dem Preis des Höchstgebotes zuzüglich 27 % Aufgeld – Entgelt für Lux – zustande. Der Preis des Höchstgebotes zuzüglich des Aufgeldes versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Endpreis umfasst nicht etwaige Versandkosten.
(4) Gewährleistung
a. Lux wird nicht Vertragspartner des Teilnehmers. Lux vermittelt lediglich den Abschluss des Kaufvertrages zwischen Teilnehmer und Einlieferer des zur Versteigerung gestellten Artikels. Lux übernimmt keine Gewähr und/oder Garantie für die Beschreibung, Eigenschaften, Preise, Verfügbarkeit.
b. Die Artikel werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befinden. Beschreibungen der Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Die Beschreibungen sowie mündliche und schriftliche Angaben stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 454 BGB dar.
c. Die Artikel können vor der Online-Auktion zu einem dafür von Lux festgesetzten Termin besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung eines Teilnehmers, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
d. Lux übernimmt keine Haftung für Mängel des Versteigerungsgegenstandes.
e. Lux ist bemüht, eine Systemverfügbarkeit sicherzustellen. Es kann jedoch insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server oder der benutzten Software zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. Bei technischen Störungen können Gebote unter Umständen nicht übermittelt oder verarbeitet werden. Daher übernimmt Lux keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Webseite und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Ansprüche wegen technischer Störungen sowie Hard- oder Softwarefehlern gegenüber Lux sind ausgeschlossen.
f. Ist die Webseite von Lux wegen Wartung oder aus anderen von Lux zu vertretenden Gründen technisch oder tatsächlich nicht verfügbar, behält sich Lux das Recht vor, die Laufzeit eingestellter Artikel im eigenen Ermessen zu ändern bzw. zu verlängern.
(5) Haftung
a. Lux ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite zu kontrollieren.
b. Lux haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Lux, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
c. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lux sowie seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, für jedes schuldhafte Verhalten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lux, seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lux. Im Übrigen ist die Haftung von Lux ausgeschlossen.
d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Lux und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(6) Abholung, Fälligkeit; Folgen der Nichtabnahme
a. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, verpflichtet sich, den ersteigerten Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsende in den Räumen von Lux in Empfang zu nehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Werktag erhoben.
b. Eine Versendung durch Lux erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung durch den Teilnehmer und ausschließlich auf dessen Kosten und Gefahr.
c. Der Endpreis ist bei der Abholung zu zahlen. Ist eine Versendung vereinbart, erfolgt diese erst nach vorheriger Zahlung des Endpreises.
d. Hat der Teilnehmer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer, Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen.
(7) Schriftform, Gerichtsstand
a. Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit diesen Auktionsbedingungen abgegeben werden, haben per Schriftform oder E-Mail an die E-Mail-Adresse info@auktionshaus-lux.de zu erfolgen. Lux behält sich vor, diese E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer über die Änderung durch Bekanntgabe der neuen E-Mail-Adresse auf der Homepage „auktionshaus-lux.de“ informiert.
b. Der Sitz des Gewerbebetriebes von Lux ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer.
c. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Lux, Auftraggeber und Bieter sichern zu, dass die eingestellten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Diese Gegenstände werden nur unter den o. g. Voraussetzungen abgegeben. Die Teilnehmer/Bieter sichern zu, dass Gebote, welche zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgegeben werden, nur den o. g. Zwecken dienen.
Lieferbedingungen
Die Liefer- und Versandkosten berechnen wir nach Aufwand.
Sie berechnen sich nach Gewicht, Größe, Verkaufspreis und Verpackungsaufwand.
Pakete, die die Maße 60 cm x 60 cm x 120 cm überschreiten werden zusätzlich mit 25,- € Sperrgut-Zuschlag berechnet.
Mobiliar ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
Den Transport von Möbel und sperrigen Gegenständen hat der Bieter selbst zu organisieren. Eine Lieferung kann jedoch im Einzelfall durch eine Spedition organisiert werden. Die Preise werden dabei von der gewählten Spedition vorgegeben.
Da der Verkaufspreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, können aus versicherungstechnischen Gründen die Versandkosten erst im Nachhinein berechnet werden. Das Auktionshaus Lux behält sich vor, empfindliche Gegenstände deren Versand ein hohes Risiko darstellen, nur nach Absprache mit dem Ersteigerer zu verschicken.
Das Auktionshaus Lux übernimmt grundsätzlich keine Gewährleistung für Versandschäden. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte zur Regulierung ausschließlich an das Unternehmen welches Ihnen die Pakete anliefert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versteigerungen, Einlieferungen und Online Auktionen
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der Versteigerungsgegenstände
a. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie können vor der Versteigerung in der dafür angesetzten Ausstellung besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
b. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen über eine Beschaffenheit gemäß § 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwähnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzüglich 27 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator daraus entstehenden Schäden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer über, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
Einlieferungsbedingungen
(1) Versicherung der Berechtigung des Einlieferers
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer oder vom Eigentümer zum Verkauf ermächtigter Verfügungsberechtigter der zur Versteigerung übergebenen Sachen ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherheitsübereinigung ect.) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung.
(2) Abrechnung
Beträge unter 2.500, - Euro werden binnen vier Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge spätestens 6 Wochen nach Schluss der Versteigerung.
(3) Übereignung an das Auktionshaus
Ist der Gegenstand, auf den sich der Auktionsauftrag bezieht, versteigert, und hat der Ersteigerer den Kaufpreis gezahlt, jedoch den Gegenstand trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, geht das Eigentum an diesem Gegenstand zum Zeitpunkt der Zahlung des Auktionserlöses abzüglich der Versteigerungsprovision an den Einlieferer auf das Auktionshaus Lux über. Die entsprechende dazu erforderliche Übereignungserklärung erteilt der Einlieferer dem Auktionator bereits mit der Auftragserteilung zur Versteigerung.
(4) Der Auftraggeber/Einlieferer übernimmt
a. die Kosten für Transport und ggf. Versicherung des Versteigerungsgutes bis in die Geschäftsräume des Auktionators, ferner für die Rücksendung und ggf. Versicherung des Nichtverkauften; er trägt die Gefahr bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Versteigerungsgegenstandes in den Geschäftsräumen des Auktionators, bei Rückgabe ferner vom Zeitpunkt der Absendung durch den Auktionator an.
b. 27 % des Zuschlagpreises als Entgelt an den Versteigerer.
c. 3,- Euro (je Artikel) für die Versicherung und für die Katalogbeschreibung.
d. Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegenüber dem Käufer an den Auktionator ab.
e. Der Auftraggeber haftet für Mängel des von ihm angelieferten Gegenstandes. Er übernimmt die volle Gefahr für die von ihm bezüglich des zu versteigernden Gegenstandes gemachten Angaben und stellt das Auktionshaus Lux von allen Ansprüchen frei, die seitens Dritter aus Anlass der Versteigerung geltend gemacht werden, insbesondere haftet der Auftraggeber für alle Sach- und Rechtmängel der zur Versteigerung übergebenen Gegenstände. Falls Urheberrechte oder Folgerechte für versteigerte Gegenstände geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber das Auktionshaus Lux von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Das Auktionshaus Lux/Auktionator übernimmt
a. die Katalogisierung des Versteigerungsgutes und die Festsetzung der Schätzpreise,
b. die Kosten der Versicherung des Versteigerungsgutes vom Tage des Eintreffens in den Versteigerungsräumen bis zum Zuschlag oder bis zum Zeitpunkt der Rücksendung an den Auftraggeber,
c. die Kosten für alle mit der Versteigerung zusammenhängenden Werbemaßnahmen,
d. die Einziehung des Versteigerungserlöses, die Übertragung des Eigentums an dem versteigerten Gegenstand sowie die Wahrnehmung aller hiermit zusammenhängender Rechte.
(6) Nicht abgesetzte Gegenstände
a. Der Auktionator ist berechtigt, in der Versteigerung nicht abgesetzte Gegenstände innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Schluss der Versteigerung anderweitig (freihändig) zu verkaufen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die gleiche Vergütung zu zahlen, wie bei einer Versteigerung.
b. Das vom Einlieferer festgelegte Limit ist auch in diesem Falle verbindlich. Ein Verkauf unter Limit erfolgt nur unter Vorbehalt
(7) Unverkäufliche Gegenstände
Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf eines Monats nach Schluss der Versteigerung an den Auftrag gebunden.
Gegenstände, die in mindestens einer Auktion nicht nach den Vorgaben des Einlieferers versteigert werden konnten, sind jedoch jederzeit auf Verlangen des Versteigerers auf eigene Kosten und Gefahren zurückzuholen. Kommt der Einlieferer dieser Verpflichtung nach schriftlicher Aufforderung mit einer Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der Auktionator berechtigt, die ihm zur Versteigerung übertragenen Gegenstände in der nächsten Auktion ohne Limit anzubieten.
(8) Rückzug des Einlieferers
Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, oder kauft er die Sache zurück, so hat er an den Versteigerer 27 % des Schätzwertes sowie die entstandenen Kosten zu zahlen.
(9) Unterschreitung des Limits
Dem Auktionator ist der Zuschlag auf limitierte Nummer freigestellt. Werden 90 % des jeweils festgesetzten Limits erreicht, kann der Auktionator ohne Rückfrage beim Einlieferer den Zuschlag erteilen.
(10) Schriftform bei Änderung
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen Einlieferer und Auktionator bedürfen zu ihrer Wirksamkeit dem ausdrücklichen Hinweis der Abweichung und der Schriftform.
Online-Auktionen
(1) Geltende Vertragsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auktionshaus Lux, nachfolgend Lux genannt, und den Teilnehmern an Online Auktionen über das Auktionshaus-Portal Lot-tissimo.com (nachfolgend Teilnehmer genannt) gelten neben den Bedingungen des Auktionsportals Lot-tissimo.com ausschließlich die nachfolgenden Auktionsbedingungen. Anders lautende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass Lux diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Grundsätze, Sperrung eines Teilnehmers
a. Lux stellt über das Auktionshausportal Lot-tissimo.com seine Webseite auktionshaus-lux.de Teilnehmern zur Abgabe von Geboten im Rahmen einer sogenannten Online-Auktion zur Verfügung.
b. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Teilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Auktionsbedingungen verstößt, kann Lux diesen Teilnehmer sperren sowie dessen Gebote löschen.
(3) Vertragsschluss
a. Bei den auf der Webseite durchgeführten Online-Auktionen handelt es sich um verdeckte Höchstpreisauktionen.
b. Lux bietet Artikel seiner Auftraggeber für Rechnung und im Namen der Auftraggeber an. Dabei legt Lux einen Mindestpreis sowie eine Angebotsdauer fest.
c. Jeder Teilnehmer kann zu einem eingestellten Artikel Gebote abgeben; diese werden den anderen Teilnehmern nicht angezeigt. Ein Gebot erlischt automatisch, sofern ein anderer Teilnehmer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
d. Ein Teilnehmer darf ein abgegebenes Gebot nur zurücknehmen, sofern er dazu gesetzlich berechtigt ist.
e. Nach Ablauf der Angebotsdauer kommt zwischen dem Auftraggeber sowie dem Teilnehmer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ein Vertrag über den eingestellten Artikel zu dem Preis des Höchstgebotes zuzüglich 27 % Aufgeld – Entgelt für Lux – zustande. Der Preis des Höchstgebotes zuzüglich des Aufgeldes versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Endpreis umfasst nicht etwaige Versandkosten.
(4) Gewährleistung
a. Lux wird nicht Vertragspartner des Teilnehmers. Lux vermittelt lediglich den Abschluss des Kaufvertrages zwischen Teilnehmer und Einlieferer des zur Versteigerung gestellten Artikels. Lux übernimmt keine Gewähr und/oder Garantie für die Beschreibung, Eigenschaften, Preise, Verfügbarkeit.
b. Die Artikel werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befinden. Beschreibungen der Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Die Beschreibungen sowie mündliche und schriftliche Angaben stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 454 BGB dar.
c. Die Artikel können vor der Online-Auktion zu einem dafür von Lux festgesetzten Termin besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung eines Teilnehmers, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
d. Lux übernimmt keine Haftung für Mängel des Versteigerungsgegenstandes.
e. Lux ist bemüht, eine Systemverfügbarkeit sicherzustellen. Es kann jedoch insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server oder der benutzten Software zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. Bei technischen Störungen können Gebote unter Umständen nicht übermittelt oder verarbeitet werden. Daher übernimmt Lux keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Webseite und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Ansprüche wegen technischer Störungen sowie Hard- oder Softwarefehlern gegenüber Lux sind ausgeschlossen.
f. Ist die Webseite von Lux wegen Wartung oder aus anderen von Lux zu vertretenden Gründen technisch oder tatsächlich nicht verfügbar, behält sich Lux das Recht vor, die Laufzeit eingestellter Artikel im eigenen Ermessen zu ändern bzw. zu verlängern.
(5) Haftung
a. Lux ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite zu kontrollieren.
b. Lux haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Lux, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
c. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lux sowie seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, für jedes schuldhafte Verhalten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lux, seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lux. Im Übrigen ist die Haftung von Lux ausgeschlossen.
d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Lux und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(6) Abholung, Fälligkeit; Folgen der Nichtabnahme
a. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, verpflichtet sich, den ersteigerten Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsende in den Räumen von Lux in Empfang zu nehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Werktag erhoben.
b. Eine Versendung durch Lux erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung durch den Teilnehmer und ausschließlich auf dessen Kosten und Gefahr.
c. Der Endpreis ist bei der Abholung zu zahlen. Ist eine Versendung vereinbart, erfolgt diese erst nach vorheriger Zahlung des Endpreises.
d. Hat der Teilnehmer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer, Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen.
(7) Schriftform, Gerichtsstand
a. Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit diesen Auktionsbedingungen abgegeben werden, haben per Schriftform oder E-Mail an die E-Mail-Adresse info@auktionshaus-lux.de zu erfolgen. Lux behält sich vor, diese E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer über die Änderung durch Bekanntgabe der neuen E-Mail-Adresse auf der Homepage „auktionshaus-lux.de“ informiert.
b. Der Sitz des Gewerbebetriebes von Lux ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer.
c. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Lux, Auftraggeber und Bieter sichern zu, dass die eingestellten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Diese Gegenstände werden nur unter den o. g. Voraussetzungen abgegeben. Die Teilnehmer/Bieter sichern zu, dass Gebote, welche zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgegeben werden, nur den o. g. Zwecken dienen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 10 - 17 Uhr
Samstag geschlossen
Auktionshaus Lux
Unser Auktionshaus hat eine lange Familientradition. Es befindet sich am kurfürstlichen Schloss in Koblenz und bietet seit mehr als 30 Jahren wahre Schätze zur Ersteigerung regional und überregional an. Bei uns können Einlieferer Ihre Artikel und Antiquitäten abgeben und sie zur Versteigerung bereitstellen. An den Auktionen können Bieter teilnehmen und Gebote zu den Objekten abgeben. Dabei gibt es viele Artikel sowohl mit als auch ohne Limit. Darunter Waren sowohl mit emotionalem als auch monetärem Wert. Zu unseren Öffnungszeiten kann man auch fernab der Auktionen gerne vorbeischauen und sich von den verborgenen Schätzen überzeugen. Über unsere Webseite kann unser Katalog durchstöbert werden. Zu den Artikeln können dann bereits auch vor der Auktion schon Vorgebote abgegeben werden. Nach den Auktionen befinden sich manche Artikel noch im Nachverkauf und können dort ggf. mit einem Preisvorschlag ergattert werden. So manche Schätze bleiben unentdeckt und gehen in unseren Freiverkauf über, wo sie auch noch weit nach Auktionen den Besitzer wechseln können. Auch auf Lot Tissimo ist unser Auktionshaus seit langem vertreten um jeder Person uneingeschränkt die Möglichkeit zu bieten an unseren Events bzw. Veranstaltungen teilnehmen zu können.